Deutsche Kolonialgeschichte ist ein weiteres hässliches Kapitel unseres Landes, das lange Zeit im Schatten der grausamen Verbrechen des Naziregimes stand. Mit dem Aufkommen neuer Protestbewegungen gegen die Unterdrückung von People of Colour auf der ganzen Welt erlangt dieses Kapitel eine neue Relevanz. So wie sich anderswo Länder ihrer Kolonialgeschichte stellen müssen – deren Nachwirkungen in vielerlei Hinsicht noch heute spürbar sind – muss auch in Deutschland darüber aufgeklärt werden.
Das deutsche Kaissereich unter Bismarck erlangte in den 1880er Jahren innerhalb eines Jahres das flächenmäßig drittgrößte Kolonialreich nach Großbritannien und Frankreich. Dieses riesige Gebiet galt es den Deutschen damals zu erschließen und zu zivilisieren. Freilich auf Kosten der dortigen indigenen Bevölkerung. Neben der allgemeinen Unterdrückung und Schlechterstellung von People of Colour in den deutschen Kolonien (offfiziell: Schutzgebiete) gilt es ein Verbrechen besonders hervorzuheben: Den Völkermord an den Herero und Nama von 1904 bis 1908.
Diese beiden Bevölkerungsgruppen im damaligen Deutschsüdwestafrika (heute Namibia) begehrten 1904 gewaltsam gegen die deutschen Unterdrücker*innen auf. Der mit der Niederschlagung des Aufstandes beauftragte Generalleutnant Lothar von Trotha führte einen Vernichtungsfeldzug gegen die Herero und Nama, dem Schätzungen zufolge bis zu 90.000 Menschen zum Opfer fielen. Das entsprach damals ca. 80% der Herero und 50% der Nama. Historiker*innen stufen dieses Verbrechen heutzutage mehrheitlich als Genozid ein. Die Untat gilt als erster Genozid des 20. Jahrhunderts. Eine Einschätzung, die von der Bundesregierung nicht geteilt wird. Um keine Entschädigungen oder Reparationen zahlen zu müssen, wehrt sich Deutschland gegen diese Verurteilung. Allerdings führt die Bundesregierung Gespräche mit der namibischen Regierung zum Thema Vergangenheitsbewältigung. Dort ging es zunächst vor allem um geraubte Kunst und Kulturgüter und deren Rückführung nach Namibia, da Deutschland sich einer Debatte über einen Genozid konsequent verweigert hatte
Daher haben einige Vertreter*innen der Herero und Nama nach anderen Wegen der Vergangenheitsbewältigung gesucht und im März 2019 in New York Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Das dortige Gericht sieht sich jedoch als nicht zuständig an und lehnte die Klage als unzulässig ab. Die Kläger*innen wollten unter anderen einen Platz am Verhandlungstisch. Deutschland sieht sich dadurch in seiner Position gestärkt und strebt weiterhin eine rein politische, und keine juristische Aufarbeitung an.
Die Verhandlungen stehen nun jedoch kurz vor dem Abschluss. Die Unterhändler*innen beider Seiten sind zuversichtlich, eine Einigung zu erzielen. Es gibt bereits ein mehrseitiges Positionspapier. Allerdings ist die Bundesregierung weiterhin nicht bereit, Entschädigungszahlungen zu leisten. Die Bundesregierung vertrat lange die Ansicht, dass man den völkerrechtlich erst 1948 verankerten Begriff Völkermord nicht rückwirkend anwenden konnte. Diese Position wurde jedoch Makulatur, als der Bundestag 2016 den 1915 von den Türken an den Armeniern verübten Genozid als solchen einstufte und verurteilte.
In dem verhandelten Positionspapier könnte zwar schlussendlich von Völkermord die Rede sein, statt Entschädigungszahlungen an die Nachfahren der Herero und Nama zu leisten möchte die Bundesregierung jedoch lieber in Namibia und speziell in die Gebiete der Herero und Nama investieren. Gelder sollen in die Gesundheitsversorgung, Berufsbildungsprojekte und andere Aspekte der Infrastruktur fließen.
Versteckte Reparationen also? Warum fällt es der Bundesregierung so schwer, sich zu einem anderen blutigen Kapitel der Geschichte unseres Landes zu bekennen und damit die Tür für eine geänderte Erinnerungskultur aufzustoßen. Diese Verbrechen sind passiert, vor über 100 Jahren fielen größte Teile der Herero und Nama einem Völkermord zum Opfer, durchgeführt von Ihren deutschen “Herren”. Dazu zu stehen wäre aufrichtig und könnte die Nachfahr*innen der Opfer mit dem heutigen Deutschland versöhnen. Der Zeitgeist dafür stimmt auch, denn wie eingangs erwähnt ist das öffentliche Bewusstsein so geschärft wie nie für die diskriminierende Behandlung von People of Colour. Deutschland könnte hier einen notwendigen Schritt zur Vergangenheitsbewältigung und Aufarbeitung leisten.
Ein Beitrag von Stefan
