Selten stehen Denkmäler so sehr im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit wie wenn sie umgestürzt werden. So geschehen beim Denkmal für den Sklavenhändler Edward Colston in Bristol, dessen Statue ins Hafenbecken gestürzt wurde. Diese Tat legte den Grundstein für eine hitzige Debatte, die bis dato nur schwelte: der Umgang mit historisch kontroversen Personen, insbesondere mit deren Denkmälern. Das Abreißen solcher Denkmäler mutet wie eine einfache und naheliegende Lösung an. Doch wie so häufig in einer Gesellschaft, ist leider gar nichts einfach und naheliegend. Das Abreißen käme einer Löschung aus dem gesellschaftlichen Gedächtnis gleich, und warum sollten wir die Gräueltaten der Vergangenheit vergessen? Wir sind gut beraten, uns auch die schlechten Seiten der Vergangenheit stets vor Augen zu halten, vielleicht gerade diese. Daher sollte anstelle eines Abreißens oder Entfernens von Statuen und Denkmälern kontroverser oder rasisstischer Personen eine Änderung oder Umwidmung der Denkmäler stehen. Dies ließe sich durch zusätzliche Anbauten erreichen, die die Taten von Personen den heutigen Maßstäben nach einordnen und nichts verherrlichen. In Deutschland haben wir das sogar schon einmal ganz gut bewältigt: Nach dem Ende der DDR standen überall kommunistische Denkmäler und Leninstatuen und Ähnliches herum. Auch hier machte man nicht Tabula Rasa, sondern bemühte sich um Einordnung. Viele Statuen sind heute mit Kommentaren zu den Verbrechen der DDR versehen und setzen die Geschehnisse in einen Kontext. Damals wollte man dies den mündigen Bürger*innen in einer Republik zumuten und zutrauen. Warum nicht auch jetzt im Zusammenhang mit Statuen vergangener Kolonialverbrecher*innen?
Diabolische Grüße vom Anwalt des Teufels
Denkmäler stehen im öffentlichen Raum. Sie sind Teil des öffentlichen Raums, und sie interagieren mit ihrem Abbild je nach Identität, je nach Zeit mit der Öffentlichkeit. Im Zuge der Black Lives Matter Bewegung und insbesondere nach der Ermordung von George Floyd kam es vereinzelt zu revolutionsähnlichen Aufständen in amerikanischen und britischen Städten. Bei diesen Tumulten wurden Denkmäler von rassistisch empfundenen historischen Persönlichkeiten umgestoßen, teils vom Platz entfernt, teils sogar zerstört. Wie soll man diesen Vorgang bewerten?
Man muss kein*e strikte*r Anhänger*in einer dogmatischen Identitätspolitik sein, um den Hohn, den diskriminierte Gruppen durch Denkmäler allgegenwärtig ertragen müssen, anzuerkennen. In den Südstaaten der USA stehen heute noch Denkmäler von Politikern und Truppenführern, die die Sklaverei im Bürgerkrieg verteidigten. Nun werden diese Denkmäler teils demokratisch, teils eigenhändig beseitigt. Destruktive, aus dem Affekt entstandene Kraft, solche Denkmäler zu beseitigen, mag radikal und undurchdacht erscheinen. Aber ist es vielleicht nicht eine logische und legitime Reaktion?
Ein Beispiel: Die Vereinigten Staaten von Amerika sind seit 1776 ein unabhängiger Staat und seit ihrer Gründung von Rassismus durchzogen. Sie sind auch seit 1776 demokratisch. Dem Rassismus konnte die Demokratie wenig anhaben. Das Ende der Sklaverei zeigte, dass der Rassismus ebenso wenig nur auf wirtschaftlichen Gegebenheiten fußte. Im kollektiven Gedächtnis der diskriminierten Afro-Amerikaner*innen wuchs die Erkenntnis, dass grundsätzliche demokratische Teilhabe und wirtschaftliche Verbesserungen allein nicht den Rassismus an der Wurzel packen. Auch mit den Nachfahren von Einwander*innen aus den ehemaligen Kolonialgebieten, z.B. sehr präsent im Vereinigten Königreich, verhält es sich ähnlich. Ist es ihnen wirklich übel zu nehmen, dass sie gegen die Statuen aufbegehren, die stellvertretend für ihre Leiden durch Rassismus stehen? Revolutionsähnliche Momente haben gemeinsam, impulsiv und nicht in einem ordentlichen Prozess abzulaufen.
Wenn der Umgang mit belasteten Denkmälern jedoch geplant werden soll, gibt es im Grunde genommen zwei Möglichkeiten. Entweder die Denkmäler bleiben an Ort und Stelle, ggf. mit einer Kommentierung, Veränderung etc., oder sie werden aus dem öffentlichen Raum entfernt. Beide Möglichkeiten haben Vor- und Nachteile. Allerdings sollten bei schwer belasteten Denkmälern eine Entfernung vorgezogen werden. Denn die Frage, die wir uns stellen müssen, ist doch, ob und wem wir etwas widmen möchten. Denkmäler waren seit je her als Huldigung, als Ehrung gedacht und sind heute noch mit dieser Funktion verbunden.
Es ist nicht geschichtsvergessen, rassistische Persönlichkeiten aus dem öffentlichen Raum und ihre Ehrungen zu entfernen. Es ist vielmehr pflichtbewusste Ausübung eines jeden*r Rechts, für ein Menschenbild mit universalen, unverletzbaren Rechten im öffentlichen Bewusstsein zu streiten. Wir prägen unsere Städte, unsere Orte, unsere Lebens- und Erfahrungswelten. Diese jedoch prägen uns selbst auch. Dadurch wird die Anwesenheit, die Ehrung von rassistischen Personen in der Öffentlichkeit normalisiert.
Wir haben es in der Hand, zu entscheiden, wem ein besonderer Platz in unserer Gesellschaft gebühren soll. Und es sollten nicht Menschen sein, deren Handeln mit dem Fundament unseres Wertekanons unvereinbar ist.
Solidarische Grüße vom sozialistischen Engel
