Vom Antrag zum Gesetz
5 Jahre für die Mindestauszubildendenvergütung
Am Anfang steht eine Idee. Die wird meistens nicht aus dem Nichts geboren. Sie entsteht aus dem persönlichen Erleben, aus Gesprächen, manchmal stolpert man auch regelrecht darüber: Da passt was nicht, das könnte man besser machen, das soll sich ändern.
Bei mir kam die Idee aus meinem Arbeitsumfeld. Ich war Jugendsekretärin bei der IG Metall und hatte deshalb täglich mit der praktischen Umsetzung des Berufsbildungsgesetzes in den Betrieben zu tun. Dieses Gesetz trat 1969 in Kraft und außer einem kleinen Reförmchen 2005 hat sich seither nichts geändert. Die Arbeitswelt, die Berufsausbildung, die Anforderungen an Auszubildende und Ausbildende hatten sich seit dieser Zeit jedoch stark verändert. Außerdem hat sich das duale Studium neben der klassischen dualen Ausbildung etabliert und im Zuge der Digitalisierung hat sich vieles bewegt. Es war also klar: Eine ordentliche Reform des angestaubten Gesetzes muss her – und vor allem: Eine Mindestauszubildendenvergütung!
Das war natürlich nicht nur mir aufgefallen, sondern vielen Kolleg*innen in der IG Metall. So entwickelte sich ein Diskussionsprozess. Und schon 2013 schaffte es das Berufsbildungsgesetz in den Koalitionsvertrag „Wir wollen die duale Ausbildung stärken und modernisieren. Wir werden das Berufsbildungsgesetz evaluieren und Anpassungen prüfen“, stand da. Doch es passierte trotzdem nichts. Mehr Druck musste her. Probieren wir es mit klassischer Antragsarbeit! Außerdem war die Formulierung im Koalitionsvertrag ja noch sehr unkonkret. Bei den Jusos hatte ich gelernt, dass sich solche Diskussionen am besten anhand eines konkreten, ausformulierten Antrags führen lassen. Also habe ich einen geschrieben. Im November 2015.
Ich habe ihn dann in meine lokale Juso-Gliederung – dem Regionalverband Süd der Jusos München – mitgebracht und dort mit den Genoss*innen diskutiert, weiterentwickelt und verbessert. In kleiner Runde haben wir gemeinsam daran gearbeitet. Besonders dankbar war ich für die Hilfe bei den Formulierungsfragen, zur besseren Verständlichkeit und Übersichtlichkeit. Wenn man sich lange und intensiv (in diesem Fall auch beruflich) mit einem Thema auseinandersetzt, neigt man leicht zu Fachbegriffen, Abkürzungen und setzt zu vieles voraus. Für die Durchsetzbarkeit eines Antrags ist es aber enorm wichtig, dass leicht verständlich ist, um was es geht und warum hier etwas verändert werden soll. Das hilft auf Parteitagen später ungemein.
Parallel zur Diskussion bei den Jusos habe ich den Antrag auch mit dem Ortsjugendausschuss der IG Metall München diskutiert. Hier wurde der Antrag von den Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen aus den Betrieben noch einmal auf Praxistauglichkeit abgeklopft, ein Absatz wurde gestrichen und zwei neue kamen hinzu. Von Anfang an starke Bündnispartner*innen einzubeziehen und gemeinsam für ein Anliegen zu streiten, macht den Prozess einfacher, schneller und es macht vor allem noch mehr Spaß!
Beide Gremien haben den verbesserten Antrag dann beschlossen und auf die Reise geschickt. Bei den Jusos war seine nächste Station die Unterbezirkskonferenz der Jusos München im Januar 2016. Dort stellte ich den Antrag vor, er wurde nach kurzer Diskussion beschlossen. Von dort aus ging er natürlich seinen Weg weiter auf die nächste Juso-Ebene, aber auch zur Münchner SPD. Der Antrag ging nun – zeitversetzt – zwei Wege innerhalb der Partei mit dem gleichen Ziel: Bundesparteitag, Regierungsprogramm, Gesetz.
| Auf dem Münchner Parteitag wurde der Antrag aufgerufen und ohne Vorstellung einstimmig beschlossen. Ich habe mich natürlich sehr über die große Zustimmung gefreut, war aber fast ein bisschen enttäuscht, dass es ganz ohne Diskussion ging. | |
| Bei der nächsten SPD-Stufe, dem oberbayrischen Parteitag, gab es dafür umso heftigere Diskussionen zu einzelnen Punkten. Am Ende konnten wir uns als Jusos aber argumentativ durchsetzen. Ein schöner Erfolg. | Auf der Bezirkskonferenz der Jusos Oberbayern im März 2016 wurde der Antrag nach angeregter Debatte und kleineren Anpassungen beschlossen. Mit jeder Konferenz wurde der Antrag noch ein bisschen besser. |
| Auf dem Landesparteitag im Juli 2016 der Bayern SPD wurden nach meiner Vorstellung des Antrags exakt die gleichen Punkte noch einmal in Frage gestellt. Aber jetzt waren wir Jusos schon sehr geübt darin, die Gegenargumente zu entkräften. Das hat richtig Spaß gemacht. Der Antrag wurde einstimmig beschlossen. | Im April 2016 kam der Antrag auf die Landeskonferenz der Jusos Bayern, wurde dort beschlossen und auf die Bundesebene geschickt. |
| Der Antrag kam auch auf den Bundesparteitag. Irgendwo war er im Antragsbuch, sogar mehrmals. Gestellt von den Jusos, der Bayern SPD, der AfA, meinem Ortsverein. Und er wurde auch beschlossen. Als Material zu irgendwas in einem Block. Er wurde also nicht einzeln aufgerufen und nicht darüber gesprochen. Ich war enttäuscht. Aber eigentlich war es ein guter Schritt nach vorn. | Zum ersten Mal auf den Bundeskongress der Jusos kam der Antrag im November 2016. Der BuKo ist ein besonderes Feld für Anträge. Hier wird ausgiebigst beraten und diskutiert. Bereits im Vorfeld treffen sich die einzelnen Landesverbände der Jusos und besprechen die Anträge aus anderen Teilen der Republik. Es werden Telefonate geführt, zu Fragen oder Änderungswünschen, es wird verhandelt und debattiert. Auf der Konferenz gab es zahlreiche Redebeiträge und Änderungsanträge. Einige haben wir übernommen, einige wurden abge- lehnt, wenige hineingestimmt. Am Ende wurde der Antrag mit großer Mehrheit angenommen. |
Die Gewerkschaftsjugenden – allen voran die DGB Jugend – fuhren 2016 und 2017 große Kampagnen zur Novellierung des Berufsbildungsgesetzes. Überall wurden die zuständigen Bundestagsabgeordneten angerufen, in ihren Wahlkreisbüros besucht, es gab zahlreiche Podiumsdiskussionen, parlamentarische Abende, bunte Aktionen vor dem Bildungsministerium und vieles mehr. Auch ich war bei vielem mit dabei, parallel dazu natürlich auch innerhalb in der Partei immer in der Mission Berufsbildungsgesetz unterwegs.
Aber leider war die zuständige Bildungsministerin Johanna Wanka von der CDU. Die bereits im Koalitionsvertrag angekündigte Evaluierung des Gesetzes wurde in ihrem Ministerium durchgeführt. Und ergab: Kein Änderungsbedarf.
Ein herber Rückschlag. Doch Aufgeben war natürlich keine Option!
Dann ein riesiger Fortschritt: Auf dem Programmparteitag der SPD für die Bundestagswahlen schafften es große Teile unseres Antrags ins Regierungsprogramm. Er wurde besprochen, das Thema war gesetzt. Seine Bedeutung wurde erkannt. Endlich!
Die Bundestagswahlen 2017 kamen. Danach Koalitionsverhandlungen, ein Parteitag, ein Mitgliedervotum, eine neue Bildungsministerin – wieder von der CDU, Anja Karlicek. Chancen und Risiken. Durch das gemeinsame Engagement der Gewerkschaftsjugenden, der Jusos und einiger SPD MdBs und Verhandler*innen gelang es, die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes in den Koalitionsvertrag zu bekommen. Nicht, dass ich deswegen dann für diese GroKo gewesen wäre. In vielen GroKo-Debatten wurde mir das sogar vorgehalten: „Dein Herzensthema steht doch im Koalitionsvertrag. Das musst du doch gut finden.“ Nur leider stand es eben beim letzten auch schon drin und dann hat es die Union versaut.
Die GroKo kam. Die Reform des Berufsbildungsgesetzes und die Mindestauszubildendenvergütung ließen auf sich warten. Obwohl der Koalitionvertrag sogar ein Datum vorgegeben hatte. „Das Gesetz soll bis zum 1. August 2019 beschlossen werden und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.“ Gewerkschaftsjugenden und Jusos machten weiter Druck. Im November 2018 gab es noch immer keinen Entwurf. Doch plötzlich ging dann alles ganz schnell:
Etwa eine Woche vor der Juso-Bundekonferenz kamen die ersten Eckpunkte aus dem Bildungsministerium – und waren schlecht. In einer Eilaktion koordinierte Seppi Parzinger einen neuen Antrag, um Stellung zu dem Entwurf zu beziehen. Blitzschnell gelang es, diesen auch mit den Vertreter*innen der Gewerkschaftsjugenden abzustimmen. Seppi und ich stellten den Antrag auf dem BuKo vor, die Bundesvorsitzenden der Ver.di – und IG BCE Jugend unterstützten uns mit Wortbeiträgen. Der Antrag wurde einstimmig und mit einer Fotoaktion angenommen im Dezember 2018. Auch auf dem Landesparteitag der Bayern SPD wurde dieser Antrag in der Folge beschlossen.
Viele SPD MdBs kämpften mit uns für deutliche Verbesserungen. Kevin Kühnert holte Hubertus Heil als Arbeitsminister mit ins Boot. Gemeinsam gelang es, im Bundestag vieles durchzusetzen. Am Ende wurde die Reform nicht perfekt, aber sehr gut. Und seit 1. Januar 2020 gibt es eine Mindestausbildungsvergütung.
Das ist unser Erfolg!
Über 5 Jahre lang hat mich die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes begleitet – oder ich sie. Im Oktober 2019 wurde sie endlich im Bundestag beschlossen.
So viele Jusos und Kolleginnen und Kollegen der Gewerkschaftsjugenden haben daran gearbeitet, die Novellierung ist unser gemeinsamer Erfolg! Er zeigt, was wir zusammen als Junge Arbeitnehmer*innenbewegung erreichen können – sogar trotz CDU-geführtem Ministerium.
Das haben wir geschafft:
• Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende,
• Ende der Rückkehrpflicht nach langen Berufsschultagen,
• ein Tag Freistellung vor Abschlussprüfungen,
• kostenlose Fachliteratur,
• Freistellungsanspruch für ehrenamtliche Prüfer*innen.
Natürlich ist das nur ein Etappensieg und wir werden uns weiter für bessere Ausbildungsbedingungen einsetzen! (Wir brauchen zB endlich Rechtssicherheit für Dual Studierende.)
Aber dieses Ergebnis macht mich stolz und beweist, politisches Engagement lohnt sich.
Gemeinsam sind wir stark! Danke an alle, die dabei waren und sind!
