Kindergrundsicherung statt Armut per Geburt

Der aktuelle Beschluss hierzu vom BuKo 2019

Neben den sogenannten “Aufstocker*innen” muss eine Personengruppe in den Blick genommen werden, die sichz war im Bezug des Arbeitslosengelds II befindet, zu einem großen Teil aber noch gar nicht arbeiten kann und darf. Ein Drittel aller Bezieher*innen von Hartz IV sind Kinder und Jugendliche, die sich teilweise ab dem Zeitpunkt ihrer Geburt in Armut befinden und dort nur schwer herauskommen, trotz staatlicher Familien- und Kinderförderung. Dass zwei Millionen Heranwachsende Hartz IV beziehen müssen, zeigt, dass die bisherigen Maßnahmen versagen. Aus diesem Grund schließen wir uns der Förderung einer sozialdemokratischen Kindergrundsicherung an, damit Kinder und Jugendliche endlich aus dem Hartz IV-System herauskommen, in dem sie nichts verloren haben. Konsequenterweise müssen Kinder und Jugendliche auch entsprechend aus der Regelung der Bedarfsgemeinschaft heraus genommen werden. Die Lenkungsgruppe schlägt dazu ein zwei Säulen-Modell vor. Jede Familie bekommt pro Kind ein zu versteuerndes Einkommen oberhalb der Existenzsicherung. Bei Familien mit hohem Einkommen bleibt nach Steuern eine Summe in etwa vom heutigen Kindergeld übrig. Bei Familien mit niedrigem Einkommen bleibt alles übrig. Daneben müssen Kinder ohne Hürden alle Strukturen nutzen können, die sie zum guten Aufwachsen brauchen – von der Kita bis zur Schule, von gesundem Mittagessen über den Hort, Nachhilfe und den öffentlichen Nahverkehr bis hin zu Sport und Kultur. Es ist ein Kinderrecht, bestmöglich gefördert zu werden. Dabei soll die Kindergrundsicherung unbürokratisch ausgezahlt werden und sich auch mit den Schnittstellen zum Wohngeld und zu Unterhaltsvorschussleistungen besser abstimmen. Davon proitieren insbesondere Kinder von Alleinerziehenden.

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