Grundsicherung, Rente und private Altersvorsorge

Viele Menschen bekommen, wie auch ich, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung. Da diese Menschen meist nicht oder nur in geringem Umfang arbeiten, fällt die zu erwartende Altersrente entsprechend gering aus, sodass auch im Alter die Grundsicherung nach SGB XII greift.

Wenn diese Menschen privat über Riester, Rürup oder betriebliche Versorgung vorsorgen, greift folgender Mechanismus:

Zunächst wird die Summe der Alterseinkünfte, die auf zusätzlicher (=nicht verpflichtender) Vorsorge beruht, ermittelt.

Für diese Zusatzvorsorge gilt zunächst ein Freibetrag in Höhe von monatlich 100 Euro. Sind die Ansprüche aus zusätzlicher Vorsorge nicht höher als 100 Euro, ist der komplette Betrag anrechnungsfrei. Das Sozialamt berücksichtigt den Betrag also nicht, wenn die Höhe der Grundsicherung berechnet wird.

Für diejenigen, deren Zusatzvorsorge-Einkünfte höher sind als 100 Euro, sind 30% des übersteigenden Betrags anrechnungsfrei.

Beispiel: Die monatlichen Einkünfte aus zusätzlicher Altersvorsorge betragen 400 Euro. Davon sind zunächst 100 Euro anrechnungsfrei. Es verbleiben also 300 Euro. Hiervon sind (30% x 300=) 90 Euro anrechnungsfrei. Insgesamt betägt der Freibetrag in diesem Fall 190 Euro.

Wichtig noch: Der Gesamtfreibetrag darf höchstens 50% des Eckregelsatzes betragen. Dieser liegt 2020 bei 432 Euro, 50% hiervon sind also 216 Euro.

Dies gilt für lebenslange Renten, nicht jedoch für Einmalzahlungen.

Bei Beträgen, die über dem Freibetrag liegen und somit angerechnet werden, verringert sich die Auszahlung der Grundsicherung um den entsprechenden angerechneten Betrag.

Meiner Meinung nach sollte, da man ja allenthalben gedrängt wird, privat vorzusorgen, man nicht noch doppelt dafür bestraft werden, dass man es tut. Wieso doppelt? Nun, zum einen zweige zum Beispiel ich 10 Euro pro Monat von meiner Grundsicherung ab, um damit eine Riesterrente zu zahlen.  Das bedeutet, dass ich jeden Monat 10 Euro weniger für Lebensmittel, Reparaturen, Anschaffungen, Kultur etc. zur Verfügung habe. Und das nur, um bei Grundsicherungsbezug im Alter womöglich weniger Grundsicherung zu bekommen, falls der monatliche „Ertrag“ aus der staatlich geförderten (!) Riesterrente eine bestimmte Grenze übersteigt.

So ist diese Form der privaten Altersvorsorge nun mal nicht gedacht. Es geht darum, die Rentenbezüge der Leute mit solchen Verträgen aufzubessern. Ganz sicher aber geht es nicht darum, die Kosten für die Grundsicherung auf diese Weise zu drücken.

Ich bin daher der Meinung, dass die Anrechnung solcher privater Vorsorge auf die Grundsicherung im Alter komplett wegfallen sollte. Es kann nicht sein, dass die sozial Schwachen noch dafür bestraft werden, der Aufforderung zur privaten Vorsorge trotz stark eingeschränkter Mittel nachzukommen.

Wer daraufhin jetzt an Aktien denkt, sollte das lassen, denn da gelten diese Freibeträge überhaupt nicht.

Ein Beitrag von Tobias (Mit freundlicher Unterstützung durch Alexander Weiß)

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