Resolution zur beschlossenen “Gefährderhaft”
Dass in Deutschland die Unschuldsvermutung gilt, ist einer der grundlegendsten Pfeiler unseres Strafrechts und damit unseres Rechtsstaates. Gleiches gilt für das Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren. Ausdruck dessen ist, dass Menschen nur in Haft genommen werden können, wenn ein dringender Tatverdacht gegen sie vorliegt oder Flucht – und Verdunklungsgründe dafür sprechen, dass sie sich der Strafverfolgung ansonsten entziehen würden.