Dass in Deutschland die Unschuldsvermutung gilt, ist einer der grundlegendsten Pfeiler unseres Strafrechts und damit unseres Rechtsstaates. Gleiches gilt für das Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren. Ausdruck dessen ist, dass Menschen nur in Haft genommen werden können, wenn ein dringender Tatverdacht gegen sie vorliegt oder Flucht – und Verdunklungsgründe dafür sprechen, dass sie sich der Strafverfolgung ansonsten entziehen würden.
Uns ins bewusst, dass diese Art von “Gefährderhaft” bereits vorher in begrenztem Rahmen möglich war. Eine rechtliche Grundlage zu schaffen verhindert, dass die Polizei im rechtsleeren Raum handelt, wenn sie versucht akute Bedrohungen abzuwenden. Das von der CSU beschlossene Gesetz geht jedoch weit darüber hinaus und ist in allen Gesichtspunkten abzulehnen.
Das Einführen eines neuen Gefahrenbergriffs, der an keiner Stelle des Gesetzes legaldefiniert wird, schafft massive Rechtsunsicherheit und legitimiert im Zweifel jede Ingewahrsamnahme durch die Polizei. Eine Ausdifferenzierung allein der Rechtsprechung zu überlassen, in einem Bereich, der massiv in die Grundrechte der Bürger*innen eingreift, muss abgelehnt werden. Insoweit verstößt die Gesetzesänderung gegen den Bestimmtheitsgrundsatz. Es ist somit reine Auslegungssache wer in Verwahrung genommen wird. Dies kann über eine direkte Terroristische Bedrohungen hinaus gehen.
Des Weiteren enthalten die Änderungen keine Bestimmung zur Länge der Haft. War die “Gefährderhaft” vorher intern auf 14 Tage beschränkt, will man nun diesen Gewahsam mit anderen gleichsetzen und lediglich eine Überprüfung durch die Gerichte nach Art. 17 PAG vornehmen lassen.
Dies führt dazu, dass potentielle Gefährder*innen auf unbestimmte Zeit in Haft genommen werden können, da ein Richter oder eine Richterin die Haft immer wieder verlängern kann. Zudem erfolgt eine solche Überprüfung nicht regelmäßig und richtet sich nach dem jeweiligen Beschäftigungsgrad der Ermittlungsrichter*innen.
Zum anderen hat dies zur Folge, dass die Maßnahme ihren präventiven Charakter verliert und als strafend verstanden werden muss. Eine Strafe kann in unserem Rechtsstaat aber nur aufgrund in einer Verhandlung erwiesener Straftaten verhängt werden. Eine gerichtliche Anordnung wie eine Haftanordnung, ist aber kein Gerichtsurteil.
Im Ergebnis ermöglicht es dieses Gesetz, Menschen auf unbestimmte Zeit zu inhaftieren, obwohl ihnen keine Straftat nachgewiesen werden kann.
Die Gesetzesänderung widerspricht damit diametral wesentlichen Grundsätzen unseres Rechtsstaats und damit unserem Ideal einer freien Gesellschaft.